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Die Kinderecke




Schulpflegschaft




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Die Schulpflegschaft - wichtiges Mitbestimmungsorgan jeder Schule

Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern einer jeden Klasse zwei Klassenpflegschaftsvorsitzende, die als Vertreter der Klasse Mitglied in der Schulpflegschaft der Schule sind. Dort vertreten Sie die Interessen und Belange der jeweiligen Klassen.

Die Schulpflegschaft setzt sich an der GGS Birth aus den gewählten Vertretern der insgesamt 13 Klassenpflegschaften zusammen und stellt somit 26 Mitglieder.
Diese Mitglieder wählen dann die/den Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine Stellvertreter/in und insgesamt sechs Mitglieder für die Schulkonferenz.

Mitglieder der Schulpflegschaft

 
Vorsitzende/r der Klassenpflegschaft
Vertreter/in
Klasse 1a Frau Heck Frau Morzinietz
Klasse 1b Frau Solenski Frau Voß
Klasse 1c Frau Hedtfeld Frau Hobza
Klasse 2a Frau Kalmann-Haag Frau Kirstein
Klasse 2b Frau Röttgers Frau Saarmann
Klasse 2c Frau Wodasch Frau Kirschmann
Klasse 3a Herr Ebeling
Schulpflegschaftsvorsitzender
Frau Edelmann
Klasse 3b Frau Vester Frau Siran
Klasse 3c Herr Schendzielorz Frau Groeger
Klasse 3d Frau Paas Frau Bleckmann
Klasse 4a Frau Krämer Frau Röttgers
Klasse 4b Frau Akyol Frau Strobel
Klasse 4c Frau Melies
stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende
Frau Hunsche

Die Schulkonferenz wiederum setzt sich aus den sechs gewählten Vertretern der Schulpflegschaft und den sechs gewählten Vertretern der Lehrerkonferenz zusammen.
Den Vorsitz in diesem Gremium hat die Schulleitung.

Mitglieder der Schulkonferenz

Vorsitzende: Sabine Klose, Rektorin
Stellvertreterin: Andrea Balsam, komm. Konrektorin

Elternvertreter/innen:

gewähltes Mitglied
Vertreter/in
Herr Ebeling 3a Frau Heck 1a
Frau Melies 4c Frau Solenski 1b
Frau Kirstein 2a Frau Kalman-Haag 2a
Frau Krämer 4a Frau Strobel 4b
Frau Vester 3b Frau Siran 3b
Frau Bleckmann 4d Frau Paas 4d

Vertreterinnen des Lehrerkonferenz:

gewähltes Mitglied
Vertreterin
Frau Apolte Frau Lederbogen
Frau Bleikertz Frau Gabriel
Frau Matroß Frau Kaumanns
Frau Lensing Frau Weskott
Frau Döring Herr Galwas
Frau Schmitz Frau Lianos

Eilaussschuss
Frau Klose, Frau Lensing, Herr Ebeling

Lehrereinstellung (Elternvertretung der SK)
Frau Melies (Frau Paas, Frau Bleckmann)

Schulmitwirkung

Mit In-Kraft-Treten des Schulgesetzes wurde das bisherige Schulmitwirkungsgesetz aufgehoben. An seine Stelle sind die Paragraphen 62 bis 77 des Schulgesetzes mit folgenden drei Abschnitten getreten:

  • §§ 62 - 64 Grundsätze der Mitwirkung
  • §§ 65 - 75 Mitwirkung in der Schule
  • §§ 76 - 77 Mitwirkung beim Schulträger und beim Ministerium

Die Elternbroschüre "Einfach mitwirken" wurde im August 2006 aktualisiert und neu herausgegeben.

Weitere Informationen zur Mitwirkung in der Schule finden Sie unter folgendem Link:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/Schulmitwirkung/index.html

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